Rehabilitationssport
Rehabilitationssport ist eine für behinderte und von der Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Therapie mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX. Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt. Kurszeiten: Montag 17 – 18 Uhr, Mittwoch 10 – 11 Uhr und 11 – 12 Uhr, Donnerstag 10 – 11 Uhr, 11 – 12 Uhr und 17 – 18 Uhr.